Deutscher Stiftungstag

Allgemeine Geschäftsbedingungen zur Teilnahme am Kongress „Deutscher Stiftungstag 2026“

Der Kongress „Deutscher Stiftungstag 2026“, welcher in Hamburg stattfindet (im Folgenden „Kongress“ genannt), wird vom Bundesverband Deutscher Stiftungen e.V., Karl-Liebknecht-Straße 34, 10178 Berlin (im Folgenden „Kongressveranstalter“), veranstaltet. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Veranstaltungen auf dem Kongress (Veranstaltungsslots des Kongressveranstalters, der Stiftungen, Partnerinnen und Partner sowie anderer gemeinnütziger und kommerzieller Organisationen).

1.  Ticket-Bestellung
Mit der Bestellung eines Tickets für den Kongress bieten Sie dem Kongressveranstalter den Abschluss des Vertrages über die Teilnahme an dem Kongress verbindlich an. Mitglieder des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen e.V. werden hinsichtlich der Buchungen bevorzugt berücksichtigt. Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Buchung eines Tickets.

2. Gebühren / Zahlungsbedingungen / Ticket-Ausweis
Es gelten die Gebühren für den Kongress, wie sie auf der Kongress-Website aufgeführt sind. Sie erhalten nach Annahme Ihrer Ticket-Bestellung eine Buchungsbestätigung. Die Gebühren sind sofort und ohne Abzug fällig, sofern nichts anderes vereinbart ist. Ihr Ticket zum Kongress wird erst nach vollständigem Zahlungseingang gültig. Etwa zwei Wochen vor dem Kongress erhalten Sie postalisch Ihren Ticket-Ausweis („Namens-Badge“).

3. Leistungen
Die Teilnehmenden haben die vertraglich vereinbarten Kongressgebühren vollständig zu entrichten, auch wenn einzelne Veranstaltungstermine, gleich aus welchem Grunde, nicht wahrgenommen werden können. Unerhebliche inhaltliche oder organisatorische Änderungen oder Abweichungen von beschriebenen Leistungen können jederzeit vorgenommen werden. Der Kongressveranstalter behält sich vor, einzelne Programmpunkte, Referierende oder Termine zu ändern, zu verschieben oder zu ersetzen. Ein Anspruch der Teilnehmenden auf die Durchführung bestimmter Programmpunkte oder die Anwesenheit einzelner Referierender besteht nicht. Änderungen sind zulässig, soweit der Gesamtcharakter der Veranstaltung erhalten bleibt und die Qualität des Kongresses im Wesentlichen nicht beeinträchtigt wird. Im Falle wesentlicher Änderungen wird der Kongressveranstalter die Teilnehmenden nach Möglichkeit rechtzeitig informieren. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Rückerstattung, bestehen nur nach Maßgabe der Stornoregelungen.

4. Ticketübertragung
Die Tickets sind personengebunden und grundsätzlich nicht übertragbar. Sollten sie doch übertragen werden, ist dies auf der Veranstaltungswebseite unter „Mein Profil“ – „Mein Ticket“ bis zwei Tage (also vor dem 19.05.2026) vor Kongressbeginn möglich. Sollte die Ticketübertragung bis zwei Tage vor Kongressbeginn nicht vollständig abgeschlossen werden, verfällt das Ticket und berechtigt nicht mehr zum Einlass.

5. Rücktritt und Stornierungsgebühren
Sie haben bis zum 21. April 2026 das Recht, von der Buchung der Veranstaltung ohne Angabe von Gründen zurückzutreten. Die Rücktrittserklärung ist per E-Mail an stiftungstag@stiftungen.org zu richten. Bei einem Rücktritt bis zum 21. April 2026 wird eine Stornierungsgebühr in Höhe von 60 % des Ticketpreises berechnet. Nach dem 21. April 2026 ist ein Rücktritt ausgeschlossen. Entscheidend ist das Datum des Eingangs der Rücktrittserklärung beim Kongressveranstalter. 

6. Widerrufsrecht
Ein Widerrufsrecht für Teilnehmende besteht nicht. Für den Kauf von Tickets für terminlich festgelegte Veranstaltungen, liegt kein Fernabsatzvertrag gemäß § 312g Abs. 2, Nr. 9 BGB vor. Ein Widerrufsrecht ist für Bestellungen dieser Dienstleitungen daher ausgeschlossen. Jede erfolgte Bestellung von Tickets verpflichtet zur Abnahme und Bezahlung ebendieser.

7. Haftung
Schadensersatzansprüche der Teilnehmenden gegen den Kongressveranstalter, seine gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen sind ausgeschlossen, soweit nicht Schadensersatzansprüche aufgrund der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit betroffen sind. Von der Haftungsbefreiung ausgeschlossen sind ebenfalls Schäden, die auf eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung des Veranstalters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen zurückzuführen sind.
Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) haftet der Veranstalter nach den gesetzlichen Bestimmungen, jedoch nur auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden.

8. Bild- und Fotomaterial
Der Kongress ist eine öffentliche Veranstaltung, bei der Foto- und Filmmaterialien angefertigt werden. Der Kongressveranstalter verwendet diese im Rahmen seiner Presse- und Öffentlichkeitsarbeit. Weitere Informationen zur Nutzung und Weitergabe personenbezogener Daten an Dritte finden Sie in den Datenschutzbestimmungen des Kongressveranstalters.

9. Personenbezogene Daten und Fotos
Der Kongressveranstalter bietet den Teilnehmenden die Möglichkeit, ein Porträtfoto und Kontaktinformationen im Bereich "Mein Profil” einzustellen, um dadurch eine Vernetzung zwischen den Teilnehmenden zu ermöglichen. Die optionale Zustimmung für die öffentliche Sichtbarkeit des Profils kann ebenfalls dort eingestellt und auch jederzeit widerrufen werden.

10. WLAN im CCH – Congress Center Hamburg
Mit Gebrauch des kostenlosen WLAN in der Tagungsstätte des Kongresses verpflichten Sie sich, dieses nicht für missbräuchliche Zwecke zu nutzen. Die Nutzung darf insbesondere nicht gegen geltendes Recht (u. a. Urheberrecht, Jugendschutzgesetz) verstoßen oder die Rechte Dritter verletzen.

11. Vertragserfüllung durch Dritte 
Der Kongressveranstalter ist berechtigt, Dritte zur teilweisen oder vollständigen Leistungserbringung heranzuziehen. 

12. Ausschluss von der Veranstaltung 
(1) Der Kongressveranstalter behält sich vor, Teilnehmende von dem Kongress auszuschließen, wenn die Person 
a) den Kongress nachhaltig stört oder andere Teilnehmende gefährdet; 
b) bei Vertragsschluss nicht nur unerheblich falsche oder unvollständige Angaben macht; 
c) den Kongress für parteipolitische/weltanschauliche Zwecke oder für Agitationen aller Art missbraucht; 
d) während der Veranstaltung andere Personen aus Gründen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität diskriminiert. 

(2) Ein Anspruch auf Erstattung der Teilnahmegebühr besteht in diesen Fällen des Ausschlusses nicht. 

13. Anwendbares Recht, Gerichtsstand; Salvatorische Klausel 
(1) Sofern der/die Teilnehmende Kaufmann/Kauffrau, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, oder keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, oder nach Vertragsschluss seinen/ihren Wohnsitz ins Ausland verlegt oder sein/ihr Wohnsitz zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist Gerichtsstand der Sitz des Kongressveranstalters. 

(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine wirksame Regelung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung soweit wie möglich entspricht.

14. Absage / höhere Gewalt
(1)Der Kongressveranstalter ist berechtigt, die Veranstaltung oder einzelne Programmpunkte ganz oder teilweise abzusagen oder zu verschieben, soweit unvorhersehbare, außerhalb seines Einflussbereichs liegende Ereignisse („höhere Gewalt“) dies erforderlich machen. Hierzu zählen insbesondere:
               behördliche Anordnungen, Auflagen oder Verbote
              Naturkatastrophen, extreme Wetterlagen, Pandemien, Epidemien
              Streik, Unruhen oder andere unvorhersehbare betriebliche Störungen
Im Falle einer Absage oder Verschiebung wird der Kongressveranstalter die Teilnehmenden unverzüglich informieren.

(2)Erstattung / Ersatz:
Bei Absage der gesamten Veranstaltung wird der bereits gezahlte Teilnahmebeitrag erstattet. Bei Verschiebung auf einen Ersatztermin besteht ein Anspruch auf Teilnahme oder Erstattung der Gebühren, sofern eine Teilnahme am Ersatztermin nicht möglich ist.
Weitergehende Schadensersatzansprüche, insbesondere für Reise- oder Unterkunftskosten, sind ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.

Stand 01/2026

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